Aktuelles

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Der aktuelle Gemeindebrief

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(alte Gemeindebriefe unter  „Unsere Pfarrgemeinde – Gemeindeblatt / Zeitung)

Link: Gemeindeblatt  2026 Nummer 3 Homepageversion

Diakonisches Schreiben und Bitte um Hilfe

Verantwortung kann man nicht abschieben!

„Die Diakonie sieht es als ihre Pflicht, stets die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte zu
fordern!“
Maria Katharina Moser, Direktorin Diakonie Österreich
„Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellt einen Tiefpunkt in der
europäischen Flüchtlingsschutzpolitik dar. Der Schutz von Flüchtlingen hat sich zu einem
Schutz vor Flüchtlingen verschoben.“
Alexandra Gröller, Geschäftsführerin Diakonie Flüchtlingsdienst
„Die Kollekte kommt an diesem Sonntag der Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes
zugute. Diakonie und der Diakonie Flüchtlingsdienst als fundamentaler Teil der evangelischen
Kirchen ist ein Ausdruck der frohen Botschaft und macht die Liebe zum Nächsten konkret
erfahrbar. Der Diakonie Flüchtlingsdienst setzt sich in diesem Sinne seit vielen Jahren für die
Rechte von geflüchteten Menschen ein.
Die Rechtsberatung ist dabei der zentrale Hebel, die Rechte dieser immer mehr unter Druck
gesetzten Menschen aktiv zu verteidigen.
Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft.
Die Reform stellt einen tiefgreifenden Einschnitt in die europäische Flüchtlingspolitik dar und
markiert eine Verschiebung weg von Schutz, Menschenrechten und rechtsstaatlichen
Grundsätzen hin zu Abschottung, Kontrolle und sicherheitspolitischen Interessen. Anstatt
Asylverfahren fairer und menschenrechtskonformer zu gestalten, schränken die neuen

Regelungen die Rechte von Schutzsuchenden erheblich ein und erschweren den Zugang zu
internationalem Schutz.
Wenn ein Mensch in seiner Heimat verfolgt wird, und vor Krieg und Vertreibung flüchten muss,
ist es sein Recht, in einem anderen Land um Asyl anzusuchen.
In Salzburg und Tirol beraten die engagierten Kolleg*innen des Diakonie Flüchtlingsdienst
derzeit viele Personen, die aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen stark verunsichert
sind, was dies für ihr Asylverfahren und ihr Aufenthaltsrecht bedeutet.
Österreich verschärft die ohnehin strengen europäischen Asylregeln zusätzlich und schränkt die
Menschenrechte, insbesondere beim Familiennachzug von Geflüchteten, erheblich ein. Schon
seit Mitte 2025 ist der Familiennachzug, der einzig sichere Fluchtweg von Angehörigen nach
Österreich, ausgesetzt. Nun soll er dauerhaft in Form von einer Quote begrenzt werden. Diese
Quote soll zudem gegen null (!) gehen wie bereits von politischer Seite verkündet und verstoßt
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Bereits seit mehreren Jahren warten viele anerkannte Flüchtlinge und subsidiäre Schutzberechtigte sehnsüchtig darauf, dass sie ihre Ehepartner:innen und minderjährigen
Kinder nach Österreich bringen können, die während dessen meist in sehr prekären Situationen
in Krisen- und Kriegsgebieten leben müssen. 

Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind,
können die Familienangehörigen nicht nachkommen, wenn keiner der wenigen Quotenplätze
für dieses Jahr mehr vorhanden ist. Für Kinder wie Eltern ist diese Ungewissheit eine Qual,
riskiert das Leben der im Heimatland Gebliebenen und behindert den Integrationsfortschritt in
Österreich.
Viele geflüchtete Menschen, die die Beratungsstellen der Diakonie aufsuchen sind diesbezüglich
schon sehr zermürbt, da jedes Jahr neue Regelungen und Hürden in Kraft treten und ein
baldiges Wiedersehen und Zusammenleben mit ihren Liebesten immer weiter in die Ferne rückt.
Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf, da die Verfahren zur Familienzusammenführung immer
komplexer werden.
Gerade in der Zeit von Einsparungen ist auch die Rechtsberatung der Diakonie zunehmend von
Kürzungen betroffen und auf Spenden angewiesen. Die staatlichen Fördermittel wurden der
Rechtsberatung Salzburg bereits komplett gestrichen. Die Beratungsstelle in Tirol ist hingegen
mit gleichen finanziellen Mitteln bei gleichzeitig steigenden Beratungsanfragen konfrontiert.
Mithilfe der Erlöse der Kollekte können Beratungsressourcen für geflüchtete Personen
aufrechterhalten werden, die in der Diakonie dringend gebraucht werden, um schutzbedürftigen
Personen etwas Sicherheit und Stabilität in sehr ungewissen Zeiten bieten zu können.
Im Namen des Diakonie Flüchtlingsdienstes möchte sich die Einrichtungsleiterinnen der
Rechtsberatung in Salzburg und Tirol sehr herzlich für die Unterstützung bedanken.“
Verena Roschger, Diakonie Flüchtlingsdienst Salzburg
Simone Rabl, Diakonie Flüchtlingsdienst Tirol
Wir bedanken uns für die Unterstützung dieser wichtigen Arbeit
Mag. Olivier Dantine
Superintendent
Bitte um Überweisung der Kollekte innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Superintendentur
Salzburg-Tirol IBAN: AT96 1600 0001 0127 1374

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